In der DRK-Schwesternschaft Wuppertal e.V. Mitglied zu sein, bedeutet:
Mitglieder können Frauen werden, die Angehörige eines Pflegeberufs sind oder sich in der entsprechenden Ausbildung befinden. Weitere Bedingungen für eine Mitgliedschaft regelt die Satzung der DRK-Schwesternschaft Wuppertal e.V. Die Aufnahme in die Schwesternschaft erfolgt nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, ohne Rücksicht auf religiöse Zughörigkeit, kultureller und sozialer Herkunft oder politischer Weltanschauung.
Die Schwesternschaft hat über 600 ordentliche und außerordentliche Mitglieder. Außerordentliche Mitglieder sind Schwestern in der einjährigen Einführungszeit. Dazu kommen Schülerinnen in der Ausbildung. Unsere pensionierten Schwestern zählen ebenfalls zu den außerordentlichen Mitgliedern. Nach bestandener Einführungszeit (1 Jahr) wird die Schwester ordentliches Mitglied.
