Altenpflegerin oder Altenpfleger

 

 

Altenpflegerinnen oder Altenpfleger

  • helfen bei der Körperpflege, beim Anziehen und beim Essen, 
  • führen Gespräche über persönliche und soziale Angelegenheiten,
  • begleiten und beraten bei Behördengängen oder Arztbesuchen,
  • leiten gesundheitsfördernde Übungen an,
  • überwachen die Einnahme von Medikamenten,
  • beraten Angehörige,
  • gestalten Alltag und Freizeit für und mit den betreuten Personen
  • übernehmen organisatorische und verwaltende Tätigkeiten wie
    das Schreiben von Pflegeberichten.

 

Die Pflegerinnen und Pfleger werden außerdem zunehmend im Rahmen des vernetzten Pflegesystems (Fall- oder Case-Management) zu Kontaktpersonen für Ärzte und andere Fachleute im Hilfesystem der Patienten. Zu ihren Aufgaben gehört auch, die palliative Pflege, d.h. Menschen in der Sterbephase zu begleiten.

 

Altenpflegerinnen und Altenpfleger sollten gerne besonders mit älteren Menschen arbeiten und Interesse an medizinischen, sozialen und pflegerischen Fragen haben. Gefragt sind Personen, die ein Gespür dafür haben, ältere Menschen zu begleiten, zu fördern und anzuleiten. Dabei sollen sie Menschen auch in ihren religiösen und kulturellen Zusammenhängen wahrnehmen und respektieren. Sie sollten geduldig und kreativ sein und bereit, sich mit Leid und Sterben auseinanderzusetzen.

 

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Insgesamt umfasst der Unterricht in der Fachschule 2.100 Stunden, die praktische Ausbildung in Einrichtungen der Altenpflege mindestens 2.500 Stunden. Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst einen schriftlichen, einen praktischen und eventuell einen mündlichen Teil.